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LET'S TALK ABOUT BPMN

TEIL 3: WELCHE EREIGNISSE KÖNNEN MIT BPMN DARGESTELLT WERDEN?

Ereig­nis­se zei­gen an, dass etwas pas­siert. Sie ver­fü­gen immer über den Anfang und das Ende eines Pro­zes­ses sowie über Inter­ak­tio­nen mit der Pro­zess­um­ge­bung. Gene­rell unter­schei­det man hin­sicht­lich ihres Auf­tre­tens im Pro­zess­mo­dell drei ver­schie­de­ne Ereig­nis­ar­ten:

  • Start-Ereig­nis­se
  • Zwi­schen-Ereig­nis­se
  • End-Ereig­nis­se

Das Start­ereig­nis defi­niert den Beginn einer Pro­zess­ket­te. Es wird durch die ers­te Akti­vi­tät aus­ge­löst und mit einem Sequenz­fluss anschlie­ßend ver­bun­den, zett Be: Bei einer tele­fo­ni­schen Piz­za­be­stel­lung mar­kiert eine ein­ge­hen­de Bestel­lung den gesam­ten Pro­zess bis zur Lie­fe­rung. Es gilt die ein­ge­gan­ge­ne Bestel­lung als Start­ereig­nis.

Eine grund­le­gen­des Prin­zip bei der BPMN Nota­ti­on lau­tet: Ein Pro­zess kann nie­mals ohne ein Start­ereig­nis aus­ge­führt wer­den!

Zwi­sche­n­er­eig­nis­se sor­gen für Ver­än­de­run­gen in der Pro­zess­aus­füh­rung und in der Art, wie sich ein Pro­zess in Bezug auf sei­ne Umge­bung ver­hält. Sehen wir uns zett Be einen Pro­zess zum Woh­nungs­kauf an:

Der Inter­es­sent schickt einer Mak­le­rin eine Detail­be­schrei­bung für eine Woh­nungs­su­che zu, in der er genau die Anzahl der Zim­mer, den Hei­zungs­typ, die Lage etc. beschreibt. Die­ser Vor­gang wird nach dem BPMN-Stan­dard durch ein aus­ge­hen­des Zwi­sche­n­er­eig­nis dar­ge­stellt, das den Ver­sand einer Nach­richt anzeigt. Ein Zwi­sche­n­er­eig­nis ist optio­nal und nicht ver­pflich­tend bei der Nota­ti­on von BPMN maps.

Neben einem Start­ereig­nis soll­te ein Pro­zess auch immer ein End­ereig­nis besit­zen. Die­ses End­ereig­nis kenn­zeich­net immer auch das Geschäfts­ziel bzw. den Zweck Ihres Pro­zes­ses. Es wird erreicht, sobald die ent­spre­chen­de Sequenz abge­schlos­sen wur­de. End­ereig­nis­se kön­nen eben­falls Miss­erfol­ge sym­bo­li­sie­ren. Als mög­li­che Vari­an­te des oben genann­ten Bei­spiels kann dies sein, dass die beauf­trag­te Mak­le­rin kei­ne geeig­ne­te Woh­nung mit den gefor­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen hat.

In unse­ren nächs­ten Bei­trag wer­den wir über die BPMN Sym­bol­spra­che berich­ten. Bereits jetzt Inter­es­se? Dann sto­ßen Sie den Pro­zess an: Sie errei­chen uns tele­fo­nisch unter +43 664 6310900 oder via eMail an office@comito.at.

Die comito Mit­ar­bei­ter sind nach ISO 17024 zer­ti­fi­zier­te Busi­ness Pro­cess Mana­ger und stel­len sich alle 3 Jah­re einer inter­na­tio­na­len Re-Qua­li­fi­zie­rung.

Mehr über BPMN lesen? Geht hier:

TEIL 1: WAS GENAU IST EIGENTLICH BPMN?

TEIL 2: DIE BESONDERHEITEN VON BPMN

Donnerstag 23. Januar 2020